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Musterung

Bei der Musterung soll die Verfügbarkeit der Wehrpflichtigen für den Wehrdienst festgestellt werden. Weiterhin wird nach Prüfung der Interessen des Wehrpflichtigen und seiner persönlichen Situation ein Musterungsbescheid erstellt. Dieser enthält immer einen Tauglichkeitsgrad und zumeist auch eine Entscheidung zum möglichen Zeitpunkt der Einberufung.

Schwerpunkt des Musterungsverfahrens ist die medizinische Untersuchung, um die geistige und körperliche Eignung für den Wehrdienst festzustellen. Falls nötig, werden zusätzliche fachärztliche Stellungnahmen eingeholt. Neben dem Leitenden Arzt und weiteren Musterungsärzten stehen dem Kreiswehrersatzamt, soweit eine Facharztstation vorhanden ist, weitere Spezialisten zur Verfügung.

Angestrebt ist eine Zusammenfassung von Musterung, Eignungsuntersuchung und -feststellung (EUF), ehemals EVP (Eignungs- und Verwendungsprüfung) an einem Tag.

Der Musterungskandidat wird zu einem Einzeltermin ins KWEA geladen. Das nimmt ihm die Möglichkeit, sich hier mit anderen Wehrpflichtigen z. B. über Verweigerungsmöglichkeiten auszutauschen.

Eine Verschiebung der Musterung (aus wichtigen Gründen...) ist jederzeit problemlos möglich. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn noch keine ausreichenden Chancen für eine Ausmusterung bestehen.

Deine Musterung beginnt mit der Anmeldung im Kreiswehrersatzamt