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Von der Erfassung bis zur Einberufung


Hier werden die Schritte beschrieben, die ein Wehrpflichtiger normalerweise durchläuft, bevor er eine Einberufung erhält.

Der Standardablauf beinhaltet die Erfassung mit etwa 17 Jahren, einen Fragebogen zur Musterungsvorbereitung, die Musterung, eine Eignungsuntersuchung, die Benachrichtigung über die bevorstehende Einberufung bis zum Einberufungsbescheid.

Der Ablauf von der Erfassung bis zur Einberufung

  • Erfassung
  • Fragebogen zur Musterungsvorbereitung
  • Einladung zur Musterung
  • Musterung
  • Eignungsuntersuchung und feststellung (EUF)
  • Vorbenachrichtigung
  • Einberufung
Dieser Ablauf ist jedoch nicht zwingend, Fragebogen, Eignungsuntersuchung und Vorbenachrichtigung fallen in der Praxis oft weg.

Ein anderer Prozessablauf kann aber auch dadurch entstehen, dass Sie nach Ihrer Musterung eine Rückstellung erreichen, die Sie nach 2 Jahren zu einer Nachmusterung berechtigt. Vor der Einberufung nach einer Rückstellung findet dann zunächst eine Anhörung statt, bei der Sie eine neue Untersuchung beantragen können.