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Häufige Fragen


Fragen zu Musterung und Ausmusterung (FAQ)

Welche Altersobergrenzen gibt es für die Einberufung zum Wehr- bzw. Zivildienst?
Was bedeutet der Tauglichkeitsgrad?
Sind Informationen zur Ausmusterung legal ?
Welche Nachteile ergeben sich durch meine Ausmusterung?
Ist es notwendig einen Rechtsanwalt einzuschalten ?
Wie werde ich denn ausgemustert ?
Gibt es außer der Infomappe noch weitere Unterstützung ?
Sind Angebote zur Ausmusterungshilfe legal ?
Gibt es eine Garantie für die Ausmusterung ?
Wer steht hinter Nulldienst und diesem Angebot ?
Gibt es noch andere Anbieter auf diesem Gebiet ?


?: Welche Altersobergrenzen gibt es für die Einberufung zum Wehr- bzw. Zivildienst?

!: Zum Wehrdienst einberufen werden können Sie prinzipiell, bis Sie das 23. Lebensjahr vollendet haben. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können Sie jedoch dann einberufen werden, wenn Sie

a) wegen einer Zurückstellung nach Par.12 nicht vor Vollendung des 23.Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen werden konnten und der Zurückstellungsgrund entfallen ist,

b) sich vor Vollendung des 23. Lebensjahres mindestens zeitweise ohne die erforderliche Genehmigung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben,

c) aus dem Grundwehrdienst entlassen wurden und Tage schuldhafter Abwesenheit nachzudienen haben oder

d) nach Vollendung des 22. Lebensjahres auf Ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichtet haben. Es sei denn, dass Sie zum Zeitpunkt des Verzichts bereits das 23. Lebensjahr vollendet hatten und sich nicht im Zivildienstverhältnis befanden;

Bis zur Vollendung des 32. Lebensjahres können Sie eingezogen werden, wenn Sie

a) wegen Ihrer beruflichen Ausbildung während des Grundwehrdienstes vorwiegend militärfachlich verwendet werden würden oder

b) wegen einer Verpflichtung zur Leistung eines Dienstes als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz oder wegen einer Verpflichtung zur Leistung eines Entwicklungsdienstes vor Vollendung des 25. Lebensjahres nicht herangezogen wurden.

Wenn Sie wegen Ihres  Anerkennungsverfahrens nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres oder vor Eintritt einer bis dahin bestehengebliebenen Wehrdienstausnahme zum Grundwehrdienst einberufen werden konnten, verlängert sich der Zeitraum, innerhalb dessen Grundwehrdienst zu leisten ist, um die Dauer des Annerkennungsverfahrens, nicht jedoch über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus. (WPflG Par.5 Abs.1) [ zurück ]


?:Was hat es mit den T's und den Tauglichkeitsgraden auf sich?

!: Das Ergebnis der Musterung wird in folgenden Tauglichkeitsgraden ("T's") zusammengefasst:

1. Wehrdienstfähig mit
a) T 1 (voll verwendungsfähig)
b) T 2 (verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten)
c) T 3 (verwendungsfähig mit Einschränkungen in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten), führt nicht mehr zur Einberufung und wurde damit praktisch abgeschafft.

2. T 4 (vorübergehend nicht wehrdienstfähig, z.B. beim gebrochenen Bein oder wegen den Folgen einer kurz zurückliegenden Operation)

3. T 5 (nicht wehrdienstfähig, sprich: Ausgemustert!)

4. T 7 (verwendungsfähig unter Freistellung von der Grundausbildung) wurde 2002 nach nur wenigen Jahren wieder abgeschafft. [ zurück ]

?: Sind Informationen zur Ausmusterung legal ?

!: Ja, selbstverständlich. Wir stiften niemanden an sich dem Wehr- oder Zivildienst zu entziehen und Krankheiten vorzutäuschen.
Unsere Informationen dienen ausschließlich dazu Sie auf ggf. vorhandene Gesundheitsprobleme aufmerksam zu machen und richtig zu bewerten. Außerdem helfen sie Beschwerden bei der Musterung entsprechend darzustellen. In den meisten Fällen ist es auch gar nicht nötig sich auf bestimmte Krankheiten zu konzentrieren oder gar welche vorzutäuschen. Es reicht einfach eine bestimmte Verhaltensweise zu zeigen die dazu führt Sie auszumustern. Dies wird alles in unserer Infomappe erläutert.

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?: Welche Nachteile ergeben sich durch meine Ausmusterung ?

!: Keine. Die Gründe für Ihre Ausmusterung und alles was Ihre Gesundheit betrifft fallen unter die ärztliche Schweigepflicht und das Gesetz zum Schutz der Personalakten (§25 WPflG). Auf Ihre Akten (G- Akte, Personalakten etc.) hat ohne Ihre Zustimmung keiner Zugriff und Sie sind auch nicht verpflichtet irgendjemandem über die Ausmusterung oder die Gründe hierfür Auskunft zu erteilen. Dies gilt übrigens auch für andere Behörden, Arbeitgeber und sonstige Institutionen. Sie sind natürlich auch nicht dazu verpflichtet die Bundeswehr von dieser Schweigepflicht zu entbinden.

Leider gibt es zu diesem Thema immer widersprüchliche Berichterstattungen und es wird sogar behauptet die Musterungsärzte würden Ihre Ergebnisse auf Nachfrage an Versicherungen weiterleiten. Das Wehrpflichtgesetz (und übrigens auch das Soldatengesetz, siehe §29 SG) schließt dies jedoch ohne Ihre Zustimmung ausdrücklich aus. Sie sollten aber natürlich in jedem Fall daran denken, diese Zustimmung auch später nie zu erteilen.

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?: Ist es notwendig einen Rechtsanwalt einzuschalten ?

!: Nein, es ist nicht notwendig und auch nicht unbedingt ratsam einen Anwalt einzuschalten. Leider ist dies oft sehr teuer und bringt in vielen Fällen außer viel Zeit- und Geldverschwendung trotzdem nicht den erhofften Erfolg. Wir arbeiten jedoch mit einigen spezialisierten Anwälten zusammen und es gibt diverse Anwälte die sich ebenfalls unsere Infomappe für Ihre Beratungszwecke bestellt haben.

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?: Wie werde ich denn ausgemustert ?

!: In der Infomappe werden alle Krankheiten beschrieben die zur Ausmusterung führen. Alle Wehrpflichtigen müssen zudem bestimmte Grundanforderungen der Bundeswehr erfüllen um tauglich gemustert werden zu können. Auch wenn die Tauglichkeitskriterien herabgesetzt werden sollten: Wer diese Grundanforderungen nicht erfüllt wird ausgemustert! Unsere Infomappe erläutert sozusagen alle "Schwachstellen" der Bundeswehr. Sie bekommen dadurch das Fachwissen diese Schwachstellen zu nutzen, um garantiert ausgemustert werden zu können. Durch unsere jahrelange Auseinandersetzung mit der Bundeswehr haben wir so viele Fachkenntnisse zusammengetragen, dass praktisch jeder Wehrpflichtige zu seiner Ausmusterung geführt werden kann!

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?: Gibt es außer der Infomappe noch weitere Unterstützung ?

!: Ja, selbstverständlich. Wir bieten erstklassigen Support und alle notwendigen Informationen bis zur erfolgreichen Ausmusterung. Auch wenn die Informationen in der Infomappe in mehr als 90% aller Fälle ausreichen sollten um zum Ziel zu kommen, können sich in einigen Fällen Tatsachen ergeben die weitere Maßnahmen erfordern. Für diese Fälle haben wir ein (passwortgeschütztes) Insiderforum eingerichtet in dem alle weiteren Fälle erörtert werden. In dringenden Notfällen erfolgt die Beratung natürlich auch telefonisch oder per Email.

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?: Sind Angebote zur Ausmusterungshilfe legal ?

!: Ja, selbstverständlich. Wir stiften niemanden an sich dem Wehr- oder Zivildienst zu entziehen. Unsere Informationen dienen ausschließlich dazu Sie auf die entsprechende Vorgehensweise zur Ausmusterung aufmerksam zu machen. Außerdem helfen sie Ihnen bestimmte Beschwerden bei der Musterung entsprechend darzustellen. Ohne unsere Informationen hätten Sie sonst möglicherweise keine Chance ausgemustert zu werden.

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?:Gibt es eine Garantie für die Ausmusterung ?

!: Eine Garantie für eine Ausmusterung ist leider aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Wir würden diese Garantie gerne geben, aber dies wäre illegal. Es würde praktisch bedeuten, dass wir ein finanzielles Interesse daran haben unsere Kunden dazu zu bringen falsche Tatsachen vorzutäuschen um ausgemustert zu werden, damit wir am Ende daran verdienen. Dies wäre strafbar und ist natürlich nicht Sinn der Sache. Es ist uns im Rahmen unserer langjährigen Tätigkeit jedoch noch nicht zu Misserfolgen gekommen.

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?: Wer steht hinter Nulldienst und diesem Angebot ?

!: Nulldienst ist eine private Arbeitsgemeinschaft. Unser erklärtes Ziel ist junge Wehrpflichtige umfassend über alle Möglichkeiten der Wehrpflichtvermeidung zu informieren und diese bei ihren Vorhaben zu unterstützen. Zu unserem Umfeld gehören ranghohe Richter, Anwälte, Ärzte, Politiker und viele andere ausgewiesene Fachleute. Wir verfügen aufgrund von unzähligen Gerichts- und Widerspruchsverfahren über langjährige Erfahrungen im Umgang mit der Bundeswehr und dem Kreiswehrersatzamt. Wir sind der festen Überzeugung, dass unseren Kunden nur durch vertrauensvolle und verschwiegene Zusammenarbeit wirklich am besten geholfen werden kann. Unsere Kunden wissen unsere kompetente und zuverlässige Unterstützung sehr zu schätzen.

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?:Gibt es noch andere Anbieter auf diesem Gebiet ?

!: Selbstverständlich gibt es auf dem Gebiet der Wehrdienstvermeidung und Ausmusterung auch andere Gruppen und teilweise dubiose Einzelpersonen die ihre Dienste für teures Geld anbieten. Wir behaupten nicht die einzigen auf diesem Gebiet zu sein, aber wir möchten die besten sein. Sie werden kaum jemanden finden der günstiger, effizienter und professioneller arbeitet als wir. Einer der Gründe für unsere kostengünstige Leistung ist unsere effiziente Kostenstruktur. Wir haben beispielsweise bewusst auf die Einrichtung einer kostspieligen telefonischen Hotline verzichtet, da diese in der Praxis sowieso kaum benötigt wird. Wir bieten stattdessen 24H-Support über unser Insiderforum und per Email. In dringenden Fällen rufen wir aber selbstverständlich zurück und klären den Einzelfall telefonisch. Wir versuchen effizient zu sein, lassen aber niemanden hängen. Es gibt Anbieter mehr als 250 Euro für ihre teilweise banalen Informationen verlangen. Auch Betreiber von 0190 Nummern (auch per Faxabruf) oder Webseitenbetreiber die heimlich 0190-Dialersoftware auf dem Rechner installieren haben waren teilweise aktiv.

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