Die Eignungsprüfung, eigentlich Eignungsuntersuchung und Feststellung genannt (EUF) kann, muss aber nicht zwingend nach der Musterung durchgeführt werden. Bei dieser Prüfung soll festgestellt werden in welchen Funktionen Sie bei der Bundeswehr am besten einsetzbar sind. Die EUF ist oft ein ziemlich sicheres Signal, dass Ihre Einberufung unmittelbar bevorsteht. Außerdem besteht die theoretische Gefahr, dass Sie bei der EUF gleich den Einberufungsbescheid in die Hand gedrückt bekommen.
Da die EUF nicht zwingend durchgeführt werden muss, schützt die Verweigerung der EUF nicht vor einer Einberufung! Meist kommt nach ein oder zwei Ladungen zur EUF und dem unentschuldigten Fernbleiben ein Einberufungsbescheid bzw. eine Vorbenachrichtigung.
Im Klartext: wer rechtskräftig tauglich gemustert wurde, kein Widerspruchsverfahren am laufen hat oder zurückgestellt ist, kann vom Kreiswehrersatzamt (KWEA) auch ohne EUF einberufen werden!