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Von der Erfassung bis zur EinberufungHier werden die Schritte beschrieben, die ein Wehrpflichtiger normalerweise durchläuft, bevor er eine Einberufung erhält. Der Ablauf von der Erfassung bis zur Einberufung 1. Erfassung Angestrebt ist eine Zusammenfassung von Musterung, Eignungsuntersuchung und feststellung (EUF), ehemals EVP (Eignungs- und Verwendungsprüfung) und möglichst auch der Einberufung an einem Tag (Projekt ZME der Bundeswehr). Der Musterungskandidat wird zukünftig auch zu einem Einzeltermin ins KWEA geladen. Das nimmt ihm die Möglichkeit, sich hier mit anderen Wehrpflichtigen z. B. über Verweigerungsmöglichkeiten auszutauschen. Ein anderer Prozessablauf kann aber auch dadurch entstehen, dass du nach deiner Musterung eine Rückstellung erreichst, die Dich nach 2 Jahren zu einer Nachmusterung berechtigt. Vor der Einberufung nach einer Rückstellung findet dann zunächst eine Anhörung statt, bei der du eine neue Untersuchung beantragen kannst. |