Allgemeines
 Prozessablauf
 Erfassung
 Fragebogen
 Ladung zur Musterung
 Musterung
 EUF
 Anhörung
 Vorbenachrichtigung
 Einberufung

Von der Erfassung bis zur Einberufung

Hier werden die Schritte beschrieben, die ein Wehrpflichtiger normalerweise durchläuft, bevor er eine Einberufung erhält.

Der ideale Weg, der nicht immer eingehalten wird, verläuft über die Erfassung mit etwa 17 Jahren, einen Fragebogen zur Musterungsvorbereitung, die Musterung, eine Eignungsuntersuchung, die Benachrichtigung über die bevorstehende Einberufung bis zum Einberufungsbescheid.

Der Ablauf von der Erfassung bis zur Einberufung

1. Erfassung
2. Fragebogen zur Musterungsvorbereitung
3. Einladung zur Musterung
4. Musterung
5. Eignungsprüfung
6. Vorbenachrichtigung
7. Einberufung

Wie gesagt, dass ist der Idealfall, auf jeden Fall für alle gilt Erfassung, Musterung und Einberufung. Fragebogen, Eignungsuntersuchung und Vorbenachrichtigung fallen meistens weg.

Angestrebt ist eine Zusammenfassung von Musterung, Eignungsuntersuchung und feststellung (EUF), ehemals EVP (Eignungs- und Verwendungsprüfung) und möglichst auch der Einberufung an einem Tag (Projekt ZME der Bundeswehr). Der Musterungskandidat wird zukünftig auch zu einem Einzeltermin ins KWEA geladen. Das nimmt ihm die Möglichkeit, sich hier mit anderen Wehrpflichtigen z. B. über Verweigerungsmöglichkeiten auszutauschen.

Ein anderer Prozessablauf kann aber auch dadurch entstehen, dass du nach deiner Musterung eine Rückstellung erreichst, die Dich nach 2 Jahren zu einer Nachmusterung berechtigt. Vor der Einberufung nach einer Rückstellung findet dann zunächst eine Anhörung statt, bei der du eine neue Untersuchung beantragen kannst.