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MusterungBei der Musterung wird festgestellt,
ob man überhaupt geeignet ist Wehr- oder Zivildienst zu leisten. Den
Antrag zur Kriegsdienstverweigerung sollte man hier noch nicht stellen, denn
für den Zivildienst sind durchaus auch Leute tauglich, die die Bundeswehr
nicht haben will. Wie bereits im
vorherigen Abschnitt
erläutert wurde gilt: Ohne Musterung keine Einberufung. Es ist daher
nützlich die Musterung, wenn möglich, zu vermeiden. Für weitere
Informationen zur Musterungsvermeidung, kannst du Dir hier unsere Musterungsvermeidungs-Info herunterladen:
Weitere Informationen zur Musterung findest du im Bereich Musterung: [hier klicken] Wie du deine Ausmusterung erreichen kannst erfährst du im Bereich Ausmusterung:
Nach der Musterung erhälst Du einen Musterungsbescheid (gleich im Anschluß oder nach ein paar Wochen). Auf ihm steht, welche Tauglichkeitsstufe Du hast. Innerhalb von vierzehn Tage nachdem Du ihn in Händen hälst, kannst Du Widerspruch gegen das Musterungsergebnis einlegen. Falls Du nicht so bald wie möglich einberufen werden willst, solltest Du dies auch tun. Das ist nämlich ein günstiger Zeitpunkt, um Deine Heranziehung zur Bundeswehr zu verschieben. Solange Dein Musterungsbescheid nicht rechtskräftig ist, kannst Du nämlich weder zum Wehr- noch zum Zivildienst herangezogen werden. Du solltest zunächst innerhalb von 14 Tagen einen Brief an Dein KWEA schicken, in dem Du formal Widerspruch gegen Dein Musterungsergebnis einlegst. Das Datum des Poststempels zählt dabei nicht, den Brief also spätestens drei Tage vorher als Einschreiben abschicken oder direkt beim KWEA abgeben (Quittung geben lassen). Das KWEA wird Dich dann irgendwann auffordern die Begründung innerhalb einer gewissen Frist nachzureichen. Widerspruchsgründe können z.B. physische oder psychische Beeinträchtigungen sein, die Deiner Meinung nach bei der Musterung nicht erkannt oder unzureichend gewürdigt wurden. Meistens wird das KWEA damit nicht einverstanden sein, und Gutachten von einem Facharzt verlangen oder einen Nachmusterungstermin ansetzen, was natürlich alles viel Zeit kostet... Wenn Du dann irgendwann rechtskräftig gemusterst bist, kannst Du immer noch Klage beim Verwaltungsgericht einlegen. Von hier an ist es angebracht, auf die Hilfe eines Anwalts zurückzugreifen. Einfacher und vor allem billiger ist es allerdings, von Anfang an auf deine Ausmusterung zu setzen. Wie du das erreichen kannst erfährst du im Bereich Ausmusterung. |