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Eignungsprüfung (EUF)Die Eignungsprüfung, eigentlich Eignungsuntersuchung und Feststellung genannt (EUF) kann, muss aber nicht zwingend nach der Musterung durchgeführt werden. Dabei soll festgestellt werden, wozu Du dich eignest und in welchen Funktionen Du am besten einsetzbar bist. Die EUF ist ein ziemlich sicheres
Signal, dass Deine Einberufung unmittelbar bevorsteht und damit ein Hinweis
für Dich, dass Du dir langsam darüber klar werden solltest, wie
Du Dich zukünftig der Bundeswehr gegenüber verhalten willst (Ausmusterung
oder Verweigerung ?). Die EUF kann und sollte auch auf jeden Fall verweigert
werden, da es wichtig ist, den Wehrbehörden so wenig wie möglich
Informationen über sich zukommen zu lassen. Vor allem können sich
jegliche Äußerungen, wie man am liebsten oder am ehesten bei der
Bundeswehr eingesetzt werden möchte, in einem späteren KDV-Verfahren
negativ auswirken. Außerdem besteht die Gefahr, dass Du bei der EUF
gleich den Einberufungsbescheid in die Hand gedrückt bekommst, wodurch
die 3-Tage-Frist-Regel unwirksam wird (siehe im Abschnitt Einberufung). Meist kommt nach ein oder zwei Ladungen zur EUF ein Einberufungsbescheid bzw. eine Vorbenachrichtigung. Da die EUF, nicht durchgeführt werden muss, schützt die Verweigerung der EUF nicht vor einer Einberufung! Das heißt: wer rechtskräftig tauglich gemustert ist, kein Widerspruchsverfahren am laufen hat oder zurückgestellt ist, kann vom Kreiswehrersatzamt (KWEA) auch ohne EUF einberufen werden! Es wird daher jetzt langsam Zeit sich mit dem Thema
Ausmusterung
zu befassen. |