Für eine Einberufung muss das Kreiswehrersatzamt (KWEA) bestimmte Fristen einhalten. Liegt Ihre Musterung länger als zwei Jahre zurück, dann haben Sie das Recht, nochmals ärztlich untersucht zu werden. Es könnten sich ja einige Veränderungen ergeben haben. Dazu müssen Sie offiziell angehört werden. Diese Anhörung bedeutet, dass Ihnen das KWEA einen Brief schickt und Sie danach fragt, ob Sie ein gesundheitliches Problem haben, oder ob es sonstige Gründe gibt, die Ihrer Einberufung entgegenstehen würden.
So ein Brief ist also ein sicheres Zeichen, dass es Ihre Einberufung kurz bevorsteht! Haben sich bei Ihnen gesundheitliche Probleme eingestellt, so sollten Sie einen Antrag stellen, nochmals untersucht zu werden. Wenn Sie jedoch nicht antworten, ist für das KWEA die Sache erledigt und Sie gelten als einberufbar.